In Rohrdorf, auf der A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1140, km 0.77 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 121 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung

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