Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rostock, Rövershäger Chaussee, L 22, Hö. Wendehammer Petridamm aR. BAB 19 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Das durchgeführte Lichtmessverfahren mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 82 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rostock übersandte Formular Anhörung
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