Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg mit 18 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Frontfoto 98 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Vordruck Anhörung

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