Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Schrecksbach, Röllshausen, B 254, Höhe Einfahrt Anspann außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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