Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Augustin-Meindorf, BAB 59, FR Königsw./Bonn mit 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: VDS digital, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandt.
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