Bei einer Geschwindigkeit von 161 km/h wurde der erforderliche Abstand von 80,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Stammbach, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 240, in Höhe km 4.469 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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