Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Plieningen, Paracelsusstraße 83, Richtung Garbe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Speedophot mobil mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 65 km/h. Bußgeld: 320,00.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart erließ Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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