Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart-Zuffenhausen, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 350, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung
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