Bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h wurde der erforderliche Abstand von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Teublitz, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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