Bei einer Geschwindigkeit von 89 km/h wurde der erforderliche Abstand von 44,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Teublitz auf der Bundesautobahn A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 780, bei km 4,670 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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