Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Theres, auf der Bundesautobahn A 70, Abschnitt 260, Höhe km 6,111 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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