Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unna, BAB 1, km 321,740, RF Bremen mit 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.

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