Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wadersloh-Göttingen, Göttinger Str., Messr. Göttingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät mit Multanova 6 F Radar wurden 78 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Warendorf übersandte Vordruck Zeugenanhörung

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