Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Weingarten, auf der BAB 5, im Bereich von km 615,9, FR F-BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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