Bei einer Geschwindigkeit von 176 km/h wurde der erforderliche Abstand von 73,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Weiterstadt, auf der BAB A 5, Frankfurt-Darmstadt, bei km 514.000 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung,festgestellt. Bußgeld: 300,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid
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