Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Westhofen, Gem. Westhofen, A 61, Höhe km 334,0, FR Süden um 31 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 161 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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