Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Wetschen, auf der B 214, Diepholzer Straße, Höhe Nr. 24, Richtung Diepholz um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Speedophot, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Diepholz
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