Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 29,190, Fahrtrichtung Frankfurt am Main die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 129 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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