Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde Wiesbaden-Erbenheim, auf der BAB 66, km 25,010, Ri. Rüsselsheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 123 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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