Bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h wurde der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Willich, auf der A 44, in Höhe km 71,800, RF Velbert nicht eingehalten. Der Abstand betrug 33,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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