Bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h wurde der erforderliche Abstand von 68,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Zusmarshausen, auf der A 8 West, München, Abschnitt 300, km 1,286 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 und Video, Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidirgkeit

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