Bei einer Geschwindigkeit von 142 km/h wurde der erforderliche Abstand von 71,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Zusmarshausen, auf der A 8 West, Richtung Stuttgart, im Abschnitt 300, bei km 1,286 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 32,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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