Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h in 12169, Berlin, St/Zd, Musterdamm 32, Ri Grazer Damm festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab 54 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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