In Beselich, B 49, auf Kerkerbachtalbrücke, FR Limburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 78 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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