In Aue, auf der B 169, Höhe Floßgraben, FR Stadtmitte  wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TRAFFIPHOT – stationär mit Frontfoto ergab 71 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Aue übersandte Formular Anhörung

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