In Celle, auf dem Wilhelm-Heinichen-Ring, Höhe km 0,5, Richtung Fuhrberger Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Frontfoto ergab 73 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Celle übersandte Vordruck Anhörung
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