In Dresden, Fetscherstraße / Tatzberg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät ergab 54 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Bußgeldbescheid über 80,00 € Bußgeld wurde erlassen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden

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