In Erfurt, Häßlerstraße, FR Clara-Zetkin-Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 41 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Erfurt erhob 50,00 € Verwarnungsgeld
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