In Frankfurt am Main, auf der Berhard-Grzimek-Allee, Höhe Nr. 6-8 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 57 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main eröffnete Bußgeldverfahren mit Übersendung Formular Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“