In Frankfurt am Main, auf der Berhard-Grzimek-Allee, Höhe Nr. 6-8 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 57 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main eröffnete Bußgeldverfahren mit Übersendung Formular Anhörung

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