Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Hamburg, auf der Stresemannstraße, Höhe HS.-Nr. 147, stadtauswärts festgestellt. Die Sensormessung mit Foto ergab 60 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h und hatte einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot zur Folge. Bußgeld: 125,00 €. 1 Monat Fahrverbot.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
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