In Köln – Niehl, Niehler Gürtel, FR Boltensternstraße, Seitenstreifen, LM 25 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
38 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Multanova 6 F mit Bild ergab 88 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit.
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