In Ohof-Süd, auf der B 214, im Abschnitt 870, bei km 3,8, FR Celle wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TRAFFIPHOT stat. Anlage und Frontfoto ergab 71 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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