Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ohof-Süd, auf der B 214, Abschnitt 870, Station 3890, FR Celle um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 22 km/h. Beweismittel: Messgerät TRAFFIPHOT, stat. Anlage, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Anhörung

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