Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, Rotenwaldstraße, bei Hausnr. 146, FR stadtauswärts um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiPhot S mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
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