Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 07.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Selb, A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 260, Km 0,65 um 37 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 117 km/h: Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Straubing
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