Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Düsseldorf, Rheinufertunnel in Fahrtrichtung Süden, rechte Fahrspur, Tunnelende um 6 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Düsseldorf übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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