Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit  in Frankfurt am Main, auf der Mörfelder Landstraße 246 um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandte Formular Anhörung

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