Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 30.05.2016 in Hamburg, auf der Stresemannstraße 70, stadteinwärts um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Sensormessung mit Foto ergab 56 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.