In Köln-Mühlheim, auf dem Auenweg 173, Fahrtrichtung Deutz-Mühlheimer Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Radarmessung mit VDS M5 stationär ergab 52 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Vordruck Anhörung

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