Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 71696, Möglingen, auf der Markgröninger Straße, Höhe Beim Hasenkreuz, in FR Markgröningen um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Zahlungsangebot von 15,00 € Verwarnungsgeld unterbreitet. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg  übersandte Zeugenfragebogen

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