Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Jägersburg, auf der Saar-Pfalz-Straße, i. R. Waldmohr um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saar-Pfalz-Kreis übersandte Anhörung
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