Die zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Ober-Mörlen, auf der Usinger Str. 131, Rtg. Usingen um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 74 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel eröffnete Bußgeldverfahren, Anhörungsbogen wurde übersndt

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