Am 08.06.2016 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 14059, Berlin, BAB 100, Nord, AS Kaiserdamm, vor Knobelsdorffbrücke, Nord um 20 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 80 km/h. Frontfoto liegt vor. Verwarnungsgeld von 35,00 € wurde angeboten.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 100, Nord, AS Kaiserdamm überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Berlin