Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde in 10785, Berlin, Tg, auf dem Reichpietschufer, Ri. Charlottenburg um 11 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung Kombiniertem Messgerät Geschw./Rotlicht, mit Frontfoto ergab  61 km/h, Verwarnungsgeld von 25,00 € wurde angeboten

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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