Am 07.01.2016 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 14050 Berlin, Ch. Spanndauer D. ggü 205 – 215, Ri. Charlottenb. Ch. um 58 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Multinova 6 F digital 88km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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