Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 16909, Heiligengrabe, auf der Pritzwalker Straße, MP 010, B 189, in FR. Pritzwalk. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Laserscanner TraffiStar S 350 und Frontfoto 66 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin übersandte Zeugenfragebogen
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