Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Langenselbold, auf der Niedergründauerstr. Höhe Nr. 34, in Richtung Niedergründau um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 51 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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