Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf der Bautzener Straße, in Höhe Löwenstraße, landeinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit GATSO digital und Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 62 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Formular Zeugenanhörung

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