Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langenselbold, auf der K 861, Rodenbach mit 72 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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