Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart, auf der Theodor-Heuss-Straße, Fahrtrichtung Lange Straße um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot übersandt. Festgestellt wurden 42 km/h. Beweismittel: Foto, Messung mit TraffiStar S 350, Verwarnungsgeld: 25,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
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